FAQ

Lechner Inkasso

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FAQ für Schuldner

Ich habe ein Schreiben von Lechner Inkassoinstitut GmbH erhalten – was bedeutet das?

Der im Schreiben genannte Gläubiger hat seine offene Forderung zur außergerichtlichen Einbringung an die Lechner Inkassoinstitut GmbH übergeben. Sie sollten das Schreiben ernst nehmen, den Inhalt (Gläubiger, Forderungsgrund, Beträge) genau prüfen und zeitnah reagieren, um zusätzliche Kosten und weitere Schritte möglichst zu vermeiden.

Was soll ich tun, wenn ich die Forderung für unberechtigt halte?

Wenn Sie die Forderung ganz oder teilweise bestreiten, teilen Sie uns das bitte so bald wie möglich schriftlich und nachvollziehbar begründet mit (per EMail an [email protected]). Legen Sie – soweit vorhanden – Nachweise (z.B. Zahlungsbelege, Reklamationskorrespondenz, Storno/Kündigungsbestätigungen) bei, damit der Sachverhalt mit dem Gläubiger geklärt werden kann; während der laufenden Prüfung Ihres Einwands setzen wir – soweit rechtlich zulässig – keine weitergehenden Betreibungsmaßnahmen.

Ich kann derzeit nicht alles auf einmal bezahlen – sind Ratenzahlungen möglich?

In vielen Fällen können – vorbehaltlich der Zustimmung des Gläubigers – Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden, sofern diese realistisch und für beide Seiten wirtschaftlich sinnvoll sind. Wichtig ist, dass Sie uns Ihre finanzielle Situation offen schildern und vereinbarte Raten pünktlich einhalten, damit keine weiteren Maßnahmen erforderlich werden.

FAQ für Gläubiger und Unternehmen

Können laufende Geschäftsbeziehungen durch Inkasso „kaputt gemacht“ werden?

Professionelles Inkasso verfolgt das Ziel, offene Forderungen effizient und rechtssicher einzubringen und dabei eine sachliche und respektvolle Kommunikation zu wahren. Durch klare Information, faire Zahlungsvereinbarungen und eine angemessene Tonalität lässt sich häufig eine Lösung finden, ohne die Geschäftsbeziehung dauerhaft zu belasten.

Wie wirkt sich die Übergabe an ein Inkassoinstitut auf meine Bilanz und Liquidität aus?

Konsequentes Forderungsmanagement verbessert erfahrungsgemäß die Zahlungsmoral und hilft, Außenstände schneller zu reduzieren. Je früher fällige Forderungen strukturiert bearbeitet und gegebenenfalls an ein Inkassoinstitut übergeben werden, desto besser ist typischerweise Ihre Liquiditätssituation und desto geringer ist das endgültige Ausfallsrisiko.

Was ist die „letzte Konsequenz“, wenn Mahnungen ignoriert werden?

In vielen Unternehmen werden offene Forderungen nach mehreren erfolglosen Mahnungen irgendwann abgeschrieben und bleiben unbezahlt. Gerade deshalb ist es sinnvoll, rechtzeitig einen klaren Schnitt zu machen und die Forderung an ein Inkassoinstitut zu übergeben, um zu zeigen, dass erbrachte Leistungen bezahlt werden müssen und Zahlungsverzug nicht folgenlos bleibt – stets im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und unter Wahrung der Rechte des Schuldners.

Kann ich mehrere offene Forderungen gegen denselben Schuldner in einem Auftrag bündeln?

Ja, es ist in der Praxis oft sinnvoll, sämtliche offenen Forderungen gegen denselben Schuldner gesammelt zu übermitteln. Dadurch entsteht ein vollständiges Bild der Gesamtverbindlichkeit, was sowohl für die Beurteilung der Bonität als auch für Vergleichs oder Ratenlösungen von Vorteil ist.

Welche Branchen eignen sich besonders für die Zusammenarbeit mit einem Inkassoinstitut?

Grundsätzlich profitiert nahezu jede Branche, in der Leistungen oder Waren auf Rechnung erbracht werden und Zahlungsausfälle auftreten können, von einem professionellen Inkassopartner. Typische Bereiche sind etwa Vermieter und Hausverwaltungen, Handels und Handwerksunternehmen, Gesundheitsdienstleister, Freiberufler, Fitnessstudios, Energie und Telekommunikationsanbieter, OnlineShops sowie AboModelle; überall dort, wo viele Einzelforderungen und wiederkehrende Kunden bestehen, kann strukturiertes Forderungsmanagement zu weniger Außenständen und höherer Liquidität führen.

Wie beauftrage ich die Lechner Inkassoinstitut GmbH?

Sie können uns telefonisch unter +43 6274 60199 kontaktieren, eine EMail an [email protected] senden oder über das Anfrageformular auf unserer Website eine Anfrage stellen. In der Regel genügt es, wenn Sie uns die betreffenden Rechnungen übermitteln; bei mehreren Fällen kann dies auch gesammelt (z.B. in einer ExcelListe) erfolgen, und für größere Volumina sind auf Wunsch technische Schnittstellen zur automatisierten Übermittlung möglich.

Was kostet mich ein Inkasso?

In Österreich hat bei berechtigter und fälliger Forderung grundsätzlich der Schuldner jene notwendigen und zweckentsprechenden Betreibungskosten zu ersetzen, die zur Durchsetzung der Forderung erforderlich sind und in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen (insbesondere § 1333 Abs 2 und 3 ABGB sowie die Inkassogebührenverordnung als HöchstsatzVerordnung). Wir machen Inkassokosten daher primär beim Schuldner geltend und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Vorgaben; soweit rechtlich möglich, verfolgen wir diese Kosten auch im Rahmen einer allfälligen gerichtlichen Betreibung als Teil des Kostenersatzanspruchs gegen den Schuldner, wobei bei Uneinbringlichkeit oder Unberechtigung der Forderung ein Kostenrisiko verbleiben kann.

Zusätzliche Kosten bei besonderem Aufwand oder Uneinbringlichkeit

In Fällen mit besonderem Bearbeitungsaufwand oder wenn sich eine Forderung als uneinbringlich erweist, können nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Inkassogebührenverordnung jene weiteren Kosten verrechnet werden, die zur zweckentsprechenden Bearbeitung notwendig und angemessen sind. Wir informieren Sie vorab transparent über etwaige zusätzliche Aufwendungen, damit Sie auf Grundlage einer wirtschaftlichen Abwägung entscheiden können.

Wie funktioniert die Anwaltsübergabe?

Wenn das außergerichtliche Inkasso nicht zum Erfolg führt und eine gerichtliche Betreibung in Betracht kommt, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob ein gerichtliches Vorgehen aus rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Erteilen Sie Ihre ausdrückliche Freigabe, bereiten wir die Akte auf und übergeben sie an eine unabhängige PartnerRechtsanwaltskanzlei, die die weitere rechtliche Prüfung übernimmt und mit Ihnen die konkret geeigneten Schritte (z.B. Mahnklage, Zahlungsbefehl, Exekutionsmaßnahmen) abstimmt; auf Wunsch koordinieren wir die organisatorischen Schritte und halten Sie laufend informiert.

Welche Rolle spielen Barauslagen und Rechtsanwaltskosten im gerichtlichen Verfahren?

Im gerichtlichen Verfahren fallen regelmäßig Barauslagen (insbesondere Gerichtsgebühren und Zustellkosten) an, die vorzufinanzieren sind und sich nach Streitwert und Verfahrensart richten. Welche konkreten Schritte gesetzt werden, welche Kosten dafür entstehen und inwieweit diese im Obsiegensfall vom Schuldner zu ersetzen sind, entscheidet die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei nach rechtlicher Prüfung und in Abstimmung mit Ihnen.

Was bedeutet „in Evidenz halten“ aus Sicht des Gläubigers?

Beim „In Evidenz Halten“ wird eine Forderung zunächst ruhend gestellt, bleibt aber im System erfasst und wird in regelmäßigen Abständen auf neue Einbringungsmöglichkeiten überprüft. Wenn sich später neue Verwertungsmöglichkeiten ergeben (z.B. Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des Schuldners, neue Vermögensdaten), können die Betreibungsmaßnahmen wieder aufgenommen werden.

Habe ich nach Auftragserteilung noch Einfluss auf die Bearbeitung?

Ja, Sie behalten als Auftraggeber jederzeit die Entscheidungsbefugnis über Ihre Forderungen. Wir stimmen die Bearbeitung grundsätzlich mit Ihnen ab, erarbeiten gemeinsam eine wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise und berücksichtigen – soweit rechtlich zulässig und mit unseren berufsrechtlichen Pflichten vereinbar – Ihre speziellen Vorgaben (z.B. Tonalität, Vergleichsangebote, Ratenpläne).

Rechtliche Grundlagen und Hinweis

Die Lechner Inkassoinstitut GmbH ist zur Ausübung des Gewerbes der Inkassoinstitute gemäß § 118 GewO 1994 berechtigt und unterliegt den dafür maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen. Grundlage unserer Tätigkeit ist die außergerichtliche Einziehung fremder Forderungen im Auftrag der jeweiligen Gläubiger unter Beachtung des ABGB, der Inkassogebührenverordnung und der standesrechtlichen Regeln. 

 

Inkassokosten dürfen nur verlangt werden, wenn eine Forderung berechtigt und fällig ist, sich der Schuldner in Verzug befindet und die gesetzten Maßnahmen zur Einbringung notwendig, zweckentsprechend und angemessen sind; sie haben sich an den gesetzlichen Vorgaben und Höchstsätzen zu orientieren. Die hier enthaltenen Informationen stellen eine allgemeine Darstellung typischer Abläufe und rechtlicher Rahmenbedingungen dar und können eine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.