gerichtliche Betreibung

rechtsanwaltsübergabe

Die nachstehenden Informationen zur gerichtlichen Betreibung dienen ausschließlich einer allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und stellen nur stark vereinfachte Abläufe dar. Jeder Fall ist anders und kann rechtlich unterschiedlich zu beurteilen sein. Aus diesen Informationen können keinerlei Ansprüche abgeleitet werden; jegliche Haftung wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Alle Angaben ohne Gewähr. (Stand: 06/2026)

Unser Schwerpunkt liegt auf der außergerichtlichen Betreibung von unbestrittener Forderungen. In vielen Fällen können offene Beträge bereits durch strukturiertes Mahnwesen, Zahlungsvereinbarungen und eine sachliche, konsequente Kommunikation mit dem Schuldner geregelt werden.


Ist eine Einigung nicht möglich und bleibt die Forderung weiterhin unbezahlt, kann der Gläubiger prüfen, ob eine gerichtliche Geltendmachung in Betracht kommt. In diesem Stadium dürfen ausschließlich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Vertretung vor Gericht übernehmen – nicht das Inkassoinstitut.

 

Wir selbst erteilen keine Rechtsberatung und vertreten Sie nicht vor Gericht; die rechtliche Beurteilung und Prozessführung obliegt ausschließlich der jeweils beauftragten Rechtsanwaltskanzlei.

Wenn außergerichtliches Inkasso nicht mehr ausreicht

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit ausgewählten, eigenständig tätigen Partner-Rechtsanwaltskanzleien in Österreich und Deutschland zusammen. Diese Kanzleien sind mit der Forderungsbetreibung vertraut und setzen dort an, wo das außergerichtliche Inkasso endet.

 

Der übliche Ablauf stellt sich im Überblick wie folgt dar:

1) Information

Wir informieren Sie, wenn aus unserer Sicht eine gerichtliche Betreibung sachlich in Betracht kommen könnte.


2) Prüfung

Gemeinsam mit Ihnen wird geprüft, ob eine Übergabe an eine Rechtsanwaltskanzlei sinnvoll ist.


3) Zustimmung

Nur wenn Sie ausdrücklich zustimmen, bereiten wir die Akten für die Rechtsanwaltskanzlei auf und stellen die notwendigen Unterlagen geordnet zur Verfügung.


4) Kontakt mit Rechtsanwaltskanzlei

Die weitere rechtliche Prüfung, die konkrete Vorgangsweise und die Entscheidung über das Einbringen einer Klage oder eines Mahnverfahrens obliegen ausschließlich der jeweils beauftragten Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt.


Wir bereiten ausschließlich die zur Verfügung stehenden Unterlagen auf und koordinieren organisatorische Schritte; die rechtliche Beurteilung und Vertretung erfolgt unabhängig und eigenverantwortlich durch die beauftragte Kanzlei.

 

Unsere Partnerkanzleien arbeiten strukturiert und qualitätsbewusst. Informationen zum Stand des Verfahrens werden – soweit möglich – in unserem Klientenportal ersichtlich gemacht, damit Sie einen durchgängigen Überblick behalten.

Typische Schritte im gerichtlichen Verfahren

durch den Rechtsanwalt

Je nach Fallkonstellation kann die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei insbesondere folgende Schritte prüfen und gegebenenfalls setzen (Auswahl, nicht abschließend):

  1.  Einbringung einer Mahnklage mit dem Ziel der Erlassung eines Zahlungsbefehls beim zuständigen Gericht
  2. Zustellung des Zahlungsbefehls an den Schuldner und Setzung einer gesetzlichen Frist zur Erhebung eines Einspruchs
  3. Fortsetzung als Gerichtsverfahren, wenn Einspruch erhoben wird
  4. Erlangung eines rechtskräftigen bedingten Zahlungsbefehls, wenn kein Einspruch erfolgt; bei einem rechtzeitigen Einspruch wird das Gerichtsverfahren eingeleitet
  5.  Einleitung von Exekutionsmaßnahmen. wie z. B. Lohn- und Gehaltspfändung, Kontopfändung, Fahrnisexekution

Welche dieser Schritte im konkreten Einzelfall gesetzt werden, entscheidet ausschließlich die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei nach Rücksprache mit Ihnen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen bewilligt oder erfolgreich durchgeführt werden.

Ihre Vorteile trotz gerichtlicher Betreibung

 

Auch wenn das Verfahren in die Hände einer Rechtsanwaltskanzlei übergeht, bleiben wir organisatorisch an Ihrer Seite:

 

·       Wir koordinieren auf Wunsch die laufende Korrespondenz mit der Partnerkanzlei.

·       Relevante Informationen zum Verfahrensstand werden – soweit möglich – in unserem Klientenportal ergänzt, damit Sie eine zentrale Übersicht behalten.

·       Sie haben weiterhin einen vertrauten Ansprechpartner im Forderungsmanagement, während die anwaltliche Vertretung die rechtlichen Schritte setzt.

 

 

So greifen außergerichtliches Inkasso und gerichtliche Betreibung sinnvoll ineinander – mit klarer Rollenverteilung zwischen Inkassoinstitut und Rechtsanwaltskanzlei.

Schuldner

Sie haben ein Schreiben erhalten oder möchten eine offene Forderung klären? Hier finden Sie alle Informationen zu Ablauf, Kontaktmöglichkeiten und Zahlungsoptionen.

Gläubiger

Offene Rechnungen binden Zeit und Ressourcen. Wir übernehmen Mahnwesen und Forderungseinzug professionell – damit Sie rascher zu Ihrem Geld kommen und intern entlastet sind.